Anfechtung von Beschlüssen
Die Auswirkungen rechtswidriger Beschlüsse können nur durch deren fristgerechte Anfechtung (innerhalb eines Monats) vor Gericht verhindert werden. Denn auch fehlerhafte/rechtswidrige Beschlüsse sind für den Verwalter, die Wohnungseigentümer und deren Rechtsnachfolger verbindlich, soweit sie nicht durch das Wohnungseigentumsgericht auf Antrag eines Wohnungseigentümers oder des Verwalters rechtskräftig für ungültig erklärt werden (§ 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG). Der Rechtssicherheit wird gegenüber der Rechtmäßigkeit der Vorrang eingeräumt.




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