Anfechtung von Beschlüssen

Anfechtung von Beschlüssen Die Auswirkungen rechtswidriger Beschlüsse können nur durch deren fristgerechte Anfechtung (innerhalb eines Monats) vor Gericht verhindert werden. Denn auch fehlerhafte/rechtswidrige Beschlüsse sind für den Verwalter, die Wohnungseigentümer und deren Rechtsnachfolger verbindlich, soweit sie nicht durch das Wohnungseigentumsgericht auf Antrag eines Wohnungseigentümers oder des Verwalters rechtskräftig für ungültig erklärt werden (§ 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG). Der Rechtssicherheit wird gegenüber der Rechtmäßigkeit der Vorrang eingeräumt.

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News - 17.07.2009

IDS Report 2009

Das neue Magazin der IDS Verwaltungsgesellschaft können Sie bei uns anfordern. Wir senden Ihnen gerne ein Exemplar.

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News - 30.06.2009

Professionelle Verwaltung in schwierigen Zeiten
Im Interview mit dem DEAL-Magazin erläutert Olaf Stiller, worauf es bei der professionellen Immobilienverwaltung ankommt. Der Geschäftsführer der IDS erklärt zudem die Besonderheiten von Zwangsverwaltungen.
Das Interview als Download:

DEAL_Magazin_06_2009.pdf

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News - 04.03.2009

IDS GmbH verwaltet Leipziger Gutenberggalerie
Die Gutenberggalerie in Leipzig wurde Ende Januar 2009 von der Westdeutschen ImmobilienBank AG erworben, die zuvor dem Fundus Fonds Nr. 29 gehörte. Die Krefelder IDS Verwaltungsgesellschaft mbH hat jetzt die Betreuung dieser zentral in Leipzig gelegenen, multifunktionalen Immobilie übernommen.

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