Der Bodenbelag ist nach herrschender Rechtsmeinung sonderrechtsfähig (zuletzt BayObLG, Beschluss v. 17.2.1993, 2Z BR 105/93). Darunter liegender Estrich und Trittschalldämmung gehören zwingend zum gemeinschaftlichen Eigentum (BayObLG, Beschluss v. 16.12.1993, 2Z BR 113/93).
Professionelle Verwaltung in schwierigen Zeiten
Im Interview mit dem DEAL-Magazin erläutert Olaf Stiller, worauf es bei der professionellen Immobilienverwaltung ankommt. Der Geschäftsführer der IDS erklärt zudem die Besonderheiten von Zwangsverwaltungen.
Das Interview als Download:
IDS GmbH verwaltet Leipziger Gutenberggalerie Die Gutenberggalerie in Leipzig wurde Ende Januar 2009 von der Westdeutschen ImmobilienBank AG erworben, die zuvor dem Fundus Fonds Nr. 29 gehörte. Die Krefelder IDS Verwaltungsgesellschaft mbH hat jetzt die Betreuung dieser zentral in Leipzig gelegenen, multifunktionalen Immobilie übernommen.