Keller
Unter Keller ist ein nicht zu Wohnzwecken dienender Raum im Untergeschoss des Gebäudes zu verstehen. Über die Nutzungsart entscheidet das Bauamt. In durchdachten Teilungserklärungen ist der Kellerraum bei der Beschreibung des Sondereigentums bereits als zur Wohnung gehörend, unter Angabe der Wohnungs-Nr., deutlich beschrieben und aufgeführt.




Leipzig 
