Sonderumlage
Eine Sonderumlage kann dann notwendig werden, wenn die im Wirtschaftsplan vorgesehenen Vorauszahlungen oder die angesammelte Instandhaltungsrücklage zur Deckung der tatsächlichen Kosten nicht ausreichen. In der Praxis kommt die Sonderumlage meist zur Deckung größerer Reparaturkosten in Betracht. Große Bedeutung hat daneben auch die so genannte "Liquiditätsumlage" im Fall von Hausgeldausfällen bzw. -rückständen einzelner Wohnungseigentümer.




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