Sondervergütung

Sondervergütung Die Verwaltervergütung ist auf normale Verwaltungstätigkeiten beschränkt und richtet sich in der Regel nach der Anzahl der Wohnungseinheiten. Die Höhe der Verwaltervergütung ist frei vereinbar. Anhaltspunkte für die Höhe der Vergütung bietet § 41 Abs. 2 der II. Berechnungsverordnung. Eigentümergemeinschaft und Verwalter können im Verwaltervertrag oder durch Beschluss für Sondertätigkeiten des Verwalters zusätzliche Vergütungen vereinbaren.

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News - 17.07.2009

IDS Report 2009

Das neue Magazin der IDS Verwaltungsgesellschaft können Sie bei uns anfordern. Wir senden Ihnen gerne ein Exemplar.

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News - 30.06.2009

Professionelle Verwaltung in schwierigen Zeiten
Im Interview mit dem DEAL-Magazin erläutert Olaf Stiller, worauf es bei der professionellen Immobilienverwaltung ankommt. Der Geschäftsführer der IDS erklärt zudem die Besonderheiten von Zwangsverwaltungen.
Das Interview als Download:

DEAL_Magazin_06_2009.pdf

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News - 04.03.2009

IDS GmbH verwaltet Leipziger Gutenberggalerie
Die Gutenberggalerie in Leipzig wurde Ende Januar 2009 von der Westdeutschen ImmobilienBank AG erworben, die zuvor dem Fundus Fonds Nr. 29 gehörte. Die Krefelder IDS Verwaltungsgesellschaft mbH hat jetzt die Betreuung dieser zentral in Leipzig gelegenen, multifunktionalen Immobilie übernommen.

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