Türen
Beim Thema Türen innerhalb der Wohnungseigentumsanlage ist ausschließlich von Bedeutung, ob diese dem Sondereigentum oder aber dem gemeinschaftlichen Eigentum zuzuordnen sind. Hiernach richtet sich nämlich zum einen die Frage nach der Kostentragungspflicht beim Austausch oder der Instandsetzung von Türen und zum anderen auch, ob es sich beim Einbau/Austausch von Türen um eine bauliche Veränderung handelt.




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