Instandhaltungsrücklage

Instandhaltungsrücklage Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bestimmt in § 21 Abs. 5 Nr. 4, dass zur ordnungsgemäßen Verwaltung die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung gehört. In der Verwaltungspraxis, zunehmend auch in Literatur und Rechtsprechung, hat sich der synonym verwendete Begriff Instandhaltungsrücklage eher durchgesetzt, da er dem Eigenkapitalcharakter des Rücklagevermögens besser gerecht wird. Die Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage ist zwingender Bestandteil der Jahresabrechnung. Umstritten ist in Rechtsprechnung und Schrifttum die Frage, ob die Instandhaltungsrücklage ein buchhalterischer Wert (Soll-Verbuchung) oder ein Geldbetrag ist (Ist-Verbuchung).

SERVICE

Unsere Standorte

KrefeldKrefeld

HalleHalle (Saale)

LeipzigLeipzig

 DortmundDortmund


News - 17.07.2009

IDS Report 2009

Das neue Magazin der IDS Verwaltungsgesellschaft können Sie bei uns anfordern. Wir senden Ihnen gerne ein Exemplar.

Bestellen Sie direkt die aktuelle Ausgabe - telefonisch, per Fax oder Mail:

IDS Verwaltungsgesellschaft mbH
St.-Anton-Str. 69-71
D-47798 Krefeld
Telefon: +49 (0) 2151-65029-0
Telefax: +49 (0) 2151-65029-99
E-Mail: info@ids-verwaltung.de

weiterlesen »

News - 30.06.2009

Professionelle Verwaltung in schwierigen Zeiten
Im Interview mit dem DEAL-Magazin erläutert Olaf Stiller, worauf es bei der professionellen Immobilienverwaltung ankommt. Der Geschäftsführer der IDS erklärt zudem die Besonderheiten von Zwangsverwaltungen.
Das Interview als Download:

DEAL_Magazin_06_2009.pdf

weiterlesen »

News - 04.03.2009

IDS GmbH verwaltet Leipziger Gutenberggalerie
Die Gutenberggalerie in Leipzig wurde Ende Januar 2009 von der Westdeutschen ImmobilienBank AG erworben, die zuvor dem Fundus Fonds Nr. 29 gehörte. Die Krefelder IDS Verwaltungsgesellschaft mbH hat jetzt die Betreuung dieser zentral in Leipzig gelegenen, multifunktionalen Immobilie übernommen.

weiterlesen »