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Wartung/Wartungsvertrag
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In der Praxis werden Wartungsverträge mit den Herstellerfirmen einer Anlage abgeschlossen. Dies ist sinnvoll, wenn die Herstellerfirma vergleichbare Leistungen und Kosten anbietet. Schließt der Verwalter zu einem späteren Zeitpunkt einen Wartungsvertrag ab, muss er drei Angebote einholen. Diese sollte er mit dem Beirat besprechen. Wie immer muss er wirtschaftlich und im Sinne der Gemeinschaft handeln.
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