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Türsprech-/Klingelanlagen
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Türsprech-/Klingelanlagen in den Wohnungen sowie der Klingelknopf mit Namensschild an der Haustür sind dem Sondereigentum zuzuordnen. Für die Reparatur und Erneuerung dieser Teile ist jeder Eigentümer selbst verantwortlich. Gemeinschaftseigentum liegt demnach vor bis zur Abzweigung in das Sondereigentum.
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