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Schneeräumung
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Aufgrund der ihm gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG übertragenen Aufgaben ist der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage verkehrssicherungspflichtig. Überträgt er die zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht erforderlichen Aufgaben einem Dritten, muss er die Durchführung der Arbeiten sorgfältig überwachen.
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