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Jalousie
Zugvorrichtungen und Gurte sind Sondereigentum. Die Jalousien selbst können Sondereigentum sein. Jalousienkasten und offen liegende Führungsschienen stehen nach herrschender Meinung im Gemeinschaftseigentum
Das Anbringen von Außenjalousien ist grundsätzlich eine bauliche Veränderung, da diese regelmäßig den optischen Gesamteindruck verändern
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