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Hausmeister
Dienstleistungskräfte wie Hausmeister sind - sofern nicht selbstständige Fachunternehmen - angestellte Mitarbeiter der Eigentümergemeinschaft. Zweckmäßigerweise sollte ein schriftlicher Anstellungsvertrag mit Leistungskatalog geschlossen werden.
In fast allen Liegenschaften besteht der Bedarf einer wie auch immer gearteten hausmeisterlichen Betreuung. Je nach Größe der Anlage empfiehlt es sich, professionelle Dienstleistungsunternehmen in Anspruch zu nehmen oder auf die Hilfe von Einzelpersonen, meist in Form eines pauschalversteuerten Arbeitsverhältnisses zurückzugreifen.
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