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Entlastung von Verwalter und Beirat
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Die Eigentümer können durch Mehrheitsbeschluss die Entlastung des Verwalters und des Verwaltungsbeirates aussprechen. Rechtlich hat die Entlastung die weitreichende Bedeutung eines negativen Schuldanerkenntnisses. Ein Anspruch auf Entlastung besteht nur bei entsprechender Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung oder Regelung durch Beschluss bzw. im Verwaltervertrag.
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