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Anschaffungen der Gemeinschaft
Zu dem gemeinschaftlichen Vermögen zählen auch Waschmaschinen, Trockengeräte, Schneeräumgeräte, Rasenmäher, sonstige Gartengeräte, Besen, Bohrmaschinen, Sägen, Putzgeräte, Geräte für einen Kinderspielplatz etc..
Eine Neuanschaffung kann einer (s. ) baulichen Veränderung entsprechen, wenn sie nicht für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung notwendig ist
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